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Zeithonorar

Im Regelfall treffen wir mit unseren Mandanten Vergütungsvereinbarungen und rechnen unsere Tätigkeiten nach Stundensätzen ab.

Sie erhalten monatlich eine Abrechnung über das hier angefallene Zeithonorar sowie ein beigefügtes Zeiterfassungsblatt, aus dem Sie Art und Umfang der vorgenommenen Tätigkeiten ersehen können.

Diese Abrechnungsmethode bringt für Sie den Vorteil hoher Transparenz und Kostenkontrolle, da Sie über die Höhe der angefallenen Kosten regelmäßig und zeitnah informiert werden. Es handelt sich um eine sachgerechte Abrechnungsmethode, da sich das Honorarvolumen allein nach dem für Sie tatsächlich erbrachten Arbeitsaufwand richtet.