Kanzleiprofil
 
Vergütungsmodelle
 
» Zeithonorar
» Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
» fallbezogenes Pauschalhonorar
» monatliche Pauschalvergütung
» Rechtsschutzversicherung
» Prozessfinanzierung

 

 

Vergütungsmodelle
Startseite » Vergütungsmodelle » Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Eine Abrechnung nach dem RVG wird häufig vereinbart, wenn wir Sie gerichtlich vertreten. Denn im RVG ist zwingend vorgeschrieben, dass Rechtsanwaltsgebühren in gerichtlichen Verfahren mindestens in der im RVG festgelegten Höhe abzurechnen sind.

Eine Abrechnung unserer außergerichtlichen Tätigkeit für Sie kann im Einzelfall ebenfalls nach dem RVG vereinbart werden, insbesondere wenn ein anschließendes Gerichtsverfahren in der gleichen Angelegenheit wahrscheinlich ist.