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Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir zunächst für Sie, ob die gewünschte Mandatierung vom Deckungsschutz Ihres Versicherungsvertrags erfasst ist. Sollte dies der Fall sein, beantragen wir für Sie die Erteilung der Deckungszusage.

In gerichtlichen Tätigkeiten werden im Regelfall sämtliche Kosten mit Ausnahme von Reisekosten sowie einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung von der Rechtsschutzversicherung erstattet.

Bei der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung besteht häufig kein Versicherungsschutz oder es verbleibt ein von Ihnen zu tragender Eigenanteil. Gerne informieren wir Sie über die diesbezüglichen Einzelheiten.