Kanzleiprofil
 
Vergütungsmodelle
 
» Zeithonorar
» Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
» fallbezogenes Pauschalhonorar
» monatliche Pauschalvergütung
» Rechtsschutzversicherung
» Prozessfinanzierung

 

 

Vergütungsmodelle
Startseite » Vergütungsmodelle » Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung

Zwischenzeitlich bieten mehrere Unternehmen (z.B. Foris, D.A.S.) unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung Ihrer Prozesskosten an.

Voraussetzung für den Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrags ist, dass Ihr Anspruch eine gewisse Mindestsumme überschreitet (in der Regel EUR 50.000,00) und dass das finanzierende Unternehmen hinreichende Erfolgsaussichten für Ihre Klage sieht. In diesem Fall finanziert Ihnen das Unternehmen sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Sachverständigenkosten und bezahlt im Falle des Unterliegens auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Im Gegenzug verpflichten Sie sich vertraglich, im Erfolgsfall einen Teils des erstrittenen Erlöses (in der Regel 20-30 %) an das finanzierende Unternehmen zu bezahlen.

Sollten Sie hieran interessiert sein, erläutern wir Ihnen gerne, ob in Ihrem Fall eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt und welche Auswirkungen diese hätte.