Eine weitere Vergütungsmöglichkeit besteht in der Vereinbarung eines fallbezogenen Pauschalhonorars.
Diese Vergütungsvariante hat für Sie den Vorteil, dass die mit unserer Mandatierung verbundenen Kosten bereits bei Erteilung des Mandats festgelegt werden und somit Kostenklarheit besteht.
Voraussetzung für dieses Vergütungsmodell ist, dass der mit der Bearbeitung des Mandats verbundene Zeitaufwand bereits bei Erteilung des Mandats abschätzbar ist. |