Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren mehrere Eigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter, aber auch einzelne Wohnungseigentümer.
Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist insbesondere:
- Beitreibung offener Wohngeldforderungen
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Beratung und Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der einzelnen Miteigentümer in der Wohnungseigentümer-
versammlung.
- Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Carsten Jeremias
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