Unsere hohe Fachkompetenz in diesem Gebiet resultiert aus der langjährigen rechtlichen Betreuung zahlreicher Vermieter von Wohnraum- und Gewerbeimmobilien. Insbesondere vertreten wir fortlaufend ein großes Immobilienunternehmen mit etwa 1200 Gewerbe- und Wohneinheiten in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunkt unserer mietrechtlichen Tätigkeit ist insbesondere:
- Gestaltung und Überarbeitung von Mietverträgen
- Geltendmachung offener Mietforderungen
- Einholung der Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung
- wirksame Beendigung des Mietverhältnisses
- Erhebung von Räumungsklagen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Carsten Jeremias
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