Unsere anwaltliche Beratungstätigkeit und Interessenvertretung erstreckt sich auf alle erbrechtlichen Fragen einschließlich der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge sowie der Unternehmensnachfolge.
Im Einzelnen umfasst unsere Beratung insbesondere folgende Bereiche:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Regelung der Unternehmensnachfolge und vorweggenommenen Erbfolge unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen
- Gestaltung des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments / Berliner Testaments
- Beratung über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
- Verwaltung des Nachlasses
- Rechte und Pflichten als Mitglied einer Miterbengemeinschaft / Vollzug der Erbauseinandersetzung
- Enterbung, Pflichtteilsrecht
- Anfechtung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments
- Testamentsvollstreckung
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Michael Schöfer
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