Voller Einsatz für Ihre Interessen
Die Kanzlei Schöfer Jeremias & Kollegen steht seit über 30 Jahren für hochkarätige, individuelle und lösungsorientierte Rechtsberatung.
Wir sind der Meinung, dass jeder unserer Mandanten eine erstklassige juristische Betreuung verdient – unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson oder um ein größeres Unternehmen handelt.
Mit der Annahme des Mandats ist Ihnen unser voller Einsatz für Ihre Interessen sicher.
Bei uns zählt der fortlaufende persönliche und vertrauensvolle Kontakt mit Ihnen. Daher grenzen wir uns bewusst ab von wirtschaftsrechtlichen Großkanzleien und betreuen Sie individuell mit einem kompakten, handverlesenen Team.
Im Mittelpunkt unserer Beratung steht das gemeinsam mit Ihnen gesteckte Ziel. Wir erarbeiten dann mit Ihnen eine Strategie, wie dieses Ziel effektiv und wirtschaftlich erreicht werden kann. Dabei wägen wir gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten, die rechtlichen Risiken und das Verhältnis zwischen zu erwartenden Kosten und Ertrag ab.
Wir beraten Sie sowohl bei der individuellen und rechtssicheren Gestaltung von Verträgen als auch im Vorfeld von juristischen Streitigkeiten. Wir sind bestrebt, zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden und Ihr Ziel durch außergerichtliche Verhandlungen zu erreichen.
Wenn wir Sie schließlich doch vor Gericht vertreten, werfen wir unsere ganze Kompetenz in die Waagschale, um Ihnen zum Sieg zu verhelfen. Wir nutzen unsere Erfahrung aber auch gerne, um einen Vergleich für Sie zu verhandeln, wenn dies für Sie vorteilhafter ist.
Vergütungsmodelle
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten für die Vergütung unserer Leistungen:
Im Regelfall rechnen wir für unsere Tätigkeit auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ein Honorar nach marktüblichen Stundensätzen ab.
Insbesondere bei Gerichtsverfahren kann die Abrechnung – abhängig vom Streitwert und dem voraussichtlichen Tätigkeitsumfang – auch auf Grundlage der Pauschalgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen, gegebenenfalls unter Vereinbarung eines pauschalen Zusatzhonorars.
In bestimmten außergerichtlichen Angelegenheiten, z.B. arbeitsrechtlicher Erstberatung oder Vertragsprüfung, können wir Ihnen auch die Vergütung durch ein Pauschalhonorar anbieten.
In sämtlichen Fällen werden Zahlungen Ihrer Rechtsschutzversicherung voll auf das hier anfallende Honorar angerechnet.
Wenn Sie sich mit einer Rechtsfrage an uns wenden, können wir im Vorfeld gerne die verschiedenen Vergütungsmodelle erläutern und Ihnen die voraussichtlichen Kosten benennen.